
Ein historischer Überblick
In der Zeit zwischen 1860 und 1931 (dem letzten Deutschen Juristentag in Lübeck vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland und damit einhergehend der Einstellung der Tätigkeit des Deutschen Juristentages bis 1949) gehörten österreichische Juristen dem Deutschen Juristentag an. Dieser wurde alle zwei Jahre abgehalten.
5 der 36 Deutschen Juristentage haben zwischen 1860 und 1931 in Österreich stattgefunden: 1862 in Wien, 1876 in Salzburg, 1904 in Innsbruck, 1912 in Wien und 1928 in Salzburg, wobei nach Meinung des Berliner Professors und Präsidenten des 31. Deutschen Juristentages 1912, dem aus Österreich stammenden
Heinrich Brunner, der 3. Deutsche Juristentag 1862 in Wien wegen seines "glanzvollen Rahmens in der k. u. k. Hauptstadt" legendären Ruf erlangt habe.
An diesem Juristentag hob der österreichische Justizminister
Dr. Franz Klein, der Schöpfer der österreichischen Zivilprozessordnung, bereits einen wichtigen Punkt für die Idee der Juristentage hervor: "Der Juristentag ist nicht die Gesetzgebung, nicht die Gesellschaft, nicht das Ganze, aber unter den Mitteln, um zu erfahren, ob und in welcher Prägung neue Rechtsgedanken die Eignung zur Allgemeingültigkeit haben, ist er eins der erprobtesten."
Nach 1945 war Selbstbewusstsein und Stolz Triebfeder bei der Wiederherstellung des selbständigen österreichischen Staates. Das führte auch zur Renaissance des österreichischen Rechtslebens. Juristische Vereinigungen wurden wiederbelebt (Wiener Juristische Gesellschaft, Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie) und in anderen Bundesländern neu gegründet (Salzburg, Graz, Linz, Klagenfurt). Diese Vereinigungen erblickten ihre wesentliche Aufgabe in der Veranstaltung von Vorträgen und gesellschaftlichen Ereignissen.
Einen weitergehenden, rechtspolitisch richtungsweisenden Zweck verfolgten und verfolgen diese Vereinigungen nicht.
Somit war es nur eine Frage der Zeit, dass ein entsprechender Verein gegründet wurde.
Am 22. September 1959 konstituierte sich der Österreichische Juristentag (ÖJT) auf maßgebliches Betreiben von Dr. Wilhelm Malaniuk, dem späteren Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien.
Damit war diese Lücke im österreichischen Rechtsleben, am Beginn der sogenannten dritten Kodifikationsperiode geschlossen. Erstmals in der österreichischen Geschichte existierte eine nationale, berufsübergreifende, sich der Rechtsfortentwicklung widmende juristische Vereinigung der Besten der jeweiligen Juristengeneration aus Theorie und Praxis, um die Rechtsfragen der Zeit einer den Menschen dienenden, guten Lösung zuzuführen.
Als Ziel definierten die Gründer, dass auf wissenschaftlicher Grundlage ein lebendiger Meinungsaustausch auf allen Gebieten des Rechtes unter den österreichischen Juristinnen und Juristen aller Berufsrichtungen herbeigeführt werde, um vornehmlich für die Erhaltung und Fortbildung des Bundes- und Landesrechtes in Österreich zu wirken.
Dieses Ziel besteht nach wie vor.
Der Österreichische Juristentag ist ein Diener am Volk, jede Parteipolitik und einseitige Interessenvertretung ausschließend, unter besonderer Berücksichtigung des einzelnen Menschen und seiner Rechte.
Von Beginn an war das Bundesministerium für Justiz an den Denkanstössen und an der konstruktiv-kritischen wissenschaftlichen Arbeit des Österreichischen Juristentages besonders interessiert und daher auch eine maßgebliche Stütze bei der Organisation der Tagungen. Alle Justizminister der 2. Republik haben sich die wissenschaftliche Kapazität der Vereinigung im Interesse der Fortentwicklung des österreichischen Rechtes zunutze gemacht.
Dr. Wilhelm Malaniuk war nicht nur der geistige Vater, sondern auch der erste Präsident des Österreichischen Juristentages.
Um das Ziel des Österreichischen Juristentages zu erreichen, werden alle drei Jahre Tagungen in verschiedenen Orten Österreichs abgehalten.
Die vorbereitenden Gutachten und die Ergebnisse der einzelnen Tagungen werden in der Schriftenreihe des ÖJT festgehalten und können - soweit noch nicht vergriffen - über die Manz'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung in Wien bezogen werden.
Der 1. ÖJT fand zwischen 14. und 17. Juni 1961 in Wien statt und wurde von Senatsrat
Dr. Herbert Schmeger, dem ersten Generalsekretär, organisiert.
Den Festvortrag hielt Univ.Prof. Dr. Fritz Schwind zum Thema: "Wechselbeziehungen zwischen amerikanischen und kontinentalen Rechtsordnungen".
Themen der Abteilungen:
In der Gemeinsamen Schlusssitzung am 17. Juni 1961 teilte Präsident Dr. Malaniuk mit, dass der Vorstand beschlossen habe, den nächsten Österreichischen Juristentag erst in drei Jahren abzuhalten. Er begründete dies wie folgt:
"Hiebei sind wir (der Vorstand, Anm.) von der Erwägung ausgegangen, dass im kommenden Jahr die Druckarbeiten erledigt werden müssen und dass auch die wissenschaftliche Vorbereitung sich in einem gegenüber der Deutschen Bundesrepublik kleineren Land schwieriger gestaltet, weil auch die Zahl der Personen, die hiefür herangezogen werden können, an sich kleiner ist, so dass es daher angemessen sein mag, nicht eine zweijährige, sondern eine dreijährige Frist zwischen den einzelnen Juristentagen festzulegen."
Der 2. ÖJT wurde daher, wiederum in Wien, erst in der Zeit zwischen 17. und 20. Juni 1964 abgehalten. Er widmete sich der Reform des österreichischen Rechtes. Es sollte der letzte Juristentag für Präsident Dr. Malaniuk werden, der Weihnachten 1965 verstarb. Bei der Eröffnung hielt Univ.Prof. Dr. Walter Antoniolli, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, die Festrede zum Thema: "Herrschaft durch Gewaltentrennung".
Themen der Abteilungen:
Am 20. Juni 1964 trug am Schluß des 2. ÖJT Univ.Prof.
DDr. Robert Walter
den Vortrag über "Die Funktion der Verfassung" von dem infolge Erkrankung abwesenden Prof. Dr. Hans Kelsen vor.
Am 17.3.1966 wurde der bisherige Vizepräsident Univ.Prof. Dr. Hans Schima von Vorstand zum zweiten Präsidenten des ÖJT gewählt.
Der 3. ÖJT wurde unter seiner Präsidentschaft in der Zeit zwischen 7. und 10. Juni 1967 in Wien wiederum durch Senatsrat Dr. Herbert Schmeger organisiert. Festredner war Univ.Prof. Dr. Franz Gschnitzer, der das Thema "Gibt es noch Gewohnheitsrecht" ausführlich beleuchtete.
Themen der Abteilungen:
In der Mitgliederversammlung vom 12. März 1969 wurde der Vorstand neu bestellt und in der Folge Univ.Prof. Dr. Fritz Schwind,
zum dritten Präsidenten und Univ.Doz.Dr. Hans Hoyer zum zweiten Generalsekretär des ÖJT gewählt.
Der 4. ÖJT fand zwischen 1. und 5. Juni 1970 in Wien statt. Univ.Prof. Dr. Alfred E. von Overbeck, Fribourg/Schweiz hielt die Festrede über "Aktuelle Probleme des Familienrechts in rechtsvergleichender Sicht"
Themen der Abteilungen:
Der 5. ÖJT wurde zwischen 2. und 4. Mai 1973 in Wien abgehalten. Der Festredner SCh Hon.Prof. Dr. Edwin Loebenstein machte sich über die "Reform der Grundrechte" Gedanken.
Themen der Abteilungen:
Die Verhandlungen des 6. ÖJT fanden 1976 erstmals außerhalb von Wien statt, nämlich im Kongresshaus in Innsbruck.
Die Festrede hielt der Landeshauptmann von Südtirol,
Dr. Silvius Magnago zur Frage: "Sollten die Rechtsnormen des Staates nicht wenigstens in bestimmten Sachbereichen auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Rechnung tragen ?"
Themen der Abteilungen:
Eine Woche vor dem 7. Juristentag verstarb Altpräsident und Ehrenmitglied Univ.Prof. Dr. Hans Schima, Prof. für Zivilrecht an der Universität Wien. Er war zweimal Dekan und einmal Rektor dieser Universität, Senator, Ehrensenator, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Ehrendoktor der Universitäten Frankfurt und Saloniki.
Der 7. ÖJT wurde - vom Erfolg des Juristentages in Innsbruck angespornt - auch 1979 außerhalb von Wien, nämlich in Salzburg abgehalten. Anlässlich der Eröffnung dieser Tagung machte sich der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien, Dr. Felix Sinzinger, "Gedanken zur juristischen Berufsausbildung".
Themen der Abteilungen:
Der 8. ÖJT fand erstmals im Süden des Landes, nämlich in der altehrwürdigen Universitätsstadt Graz in der Zeit zwischen 10. und 14. Mai 1982 statt. Das Thema des Eröffnungsvortrages von Univ.Prof. Dr. Gerold Stoll lautete: "Macht, Ohnmacht, Übermacht der vollziehenden Staatsgewalt".
Themen der Abteilungen:
1983 wurde Dr. Karl Kohlegger, Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck und des Fürstlich Liechtensteinischen Obersten Gerichtshofes und seit 1972 Mitglied des ÖJT, vom Vorstand zum vierten Präsidenten des ÖJT gewählt.
Zum dritten Generalsekretär wurde der Abteilungsleiter im Bundesministerium für Justiz, Ministerialrat Dr. Michael Neider bestellt.
Am 16. Juni 1983 hielt der ÖJT in Wien, im kleinen Festsaal des Palais Trautson (Bundesministerium für Justiz) eine Sondertagung zum Thema: "Rechtliche Grenzen der Kreditgewährung" ab.
Der 9. ÖJT, 1985 in Wien abgehalten, stand ganz im Zeichen des Themas "Justiz und Medien". Anlässlich der Eröffnungssitzung hielt Bundesminister für Justiz a.D. Dr. Christian Broda den Festvortrag zu diesem Thema. Außerdem tagte eine "Arbeitsgemeinschaft Juristenausbildung" zum Thema "Die Reform der juristischen Ausbildung" unter dem Vorsitz von Univ.Prof. Dr. h.c.
Dr. Fritz Schwind.
Themen der Abteilungen:
Auch der 10. ÖJT tagte 1988 wiederum in Wien. Die hohe Qualität der Juristentage wurde vor allem durch den Festvortrag von Alt-Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger zum Thema "Die guten Sitten - Nur ein Begriff des Zivilrechts ?" unterstrichen.
Themen der Abteilungen:
Der 11. ÖJT wurde 1991 erstmals in Linz durchgeführt. Den Festvortrag hielt der frühere Präsident des Deutschen Juristentages, Univ.Prof. Dr. Marcus Lutter aus Bonn zum Thema: "Europas Werden durch das Recht"
Themen der Abteilungen:
Mit Wirkung vom 31.12.1992 wurde in der Sitzung des Vorstandes vom 11. November 1992 der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Benn-Ibler zum fünften Präsidenten des ÖJT gewählt.
Am 2.12.1992 wird der Richter des Landesgerichtes Wels und Sekretär des Bundesministers für Justiz, Dr. Günther Winsauer, vom Vorstand kooptiert und zum vierten Generalsekretär des Juristentages gewählt.
Der 12. ÖJT stand ganz im Zeichen des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union und führte das Generalthema "Europa - eine juristische Herausforderung". Er tagte in der Zeit zwischen 17. und 20 Mai 1994 in Wien. Die Festrede hielt - infolge der kurzfristigen Absage von Bundespräsident Dr. Thomas Klestil - ein Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses, nämlich Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek. Es war dies der erste Österreichische Juristentag, an dem das Staatsoberhaupt bei der Eröffnung fehlte.
Themen der Abteilung:
Der 13. ÖJT wurde in der Zeit zwischen 9. und 12. September 1997 in Salzburg - zum zweiten Mal - abgehalten. Der Monat September wurde entgegen der bisherigen Gewohnheit gewählt, um einer Kollision mit der vom Bundesministerium für Justiz abgehaltenen "Richterwoche" zu entgehen. Die Festrede hielt der Salzburger Ordinarius Univ.Prof. Dr. Otto Trifterer. Er behandelte ausführlich " Die gesellschaftlichen Verpflichtungen als Herausforderung der heutigen Juristen".
Themen der Abteilungen:
Der 14. ÖJT wurde wiederum in Wien einberufen und in der Zeit zwischen 17. und 20. Mai 2001 im Juridicum der Universität abgehalten. Die Festrede hielt der Landeshauptmann-Stellvertreter von Oberösterreich und Präsident des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Dr. Christoph Leitl zu Thema: "Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich am Beginn des dritten Jahrtausends".
Themen der Abteilungen:
Die große und zunehmende Bedeutung der Rechtssetzung durch die Europäische Union verlangt die aktive Beteiligung aller europäischen Juristinnen und Juristen an der Entwicklung der Rechtsordnung. Daher veranstalteten der Deutsche Juristentag, der Österreichische Juristentag und der Schweizerische Juristenverein erstmals gemeinsam einen grenzüberschreitenden Juristentag, den
1. Europäischen Juristentag (EJT) vom 13. bis 15. 9. 2001 in Nürnberg.
In der Sitzung des Vorstandes vom 16. Dezember 2002 wurde Dr. Nikolaus Michalek, Öffentlicher Notar, Bundesminister für Justiz a.D., zum sechsten Präsidenten des Juristentages, mit Wirkung vom 23. Mai 2003, einstimmig gewählt.
Der 15. ÖJT wird nach 27 Jahren wieder im Innsbrucker Kongresshaus (Congress Innsbruck) durchgeführt werden. Die Beratungen finden in der Zeit zwischen 21. und 23. Mai 2003 statt. Der Präsident der Europäischen Richtervereinigung, Senatspräsident des OGH Dr. Ernst Markel wurde ersucht, in der Eröffnungssitzung die Festrede zum Thema "Richterethos - Unabhängigkeit, Ein modernes Richterbild" zu halten.
Themen der Abteilungen:
Ehrenmitglieder des Österreichischen Juristentages
| Univ.Prof. Dr.hc.mult. Walter Antoniolli Präsident des Verfassungsgerichtshofes i.R. |
| Dr. Christian Broda Bundesminister a.D. |
| Hon.Prof. Dr. Karl Kohlegger Altpräsident des ÖJT, Fürstlicher Justizrat, Präsident des Fürstlich Liechtensteinischen Obersten Gerichtshofes Vaduz i.R., Präsident des Oberlandesgerichtshofes Innsbruck i.R. |
| Sektionschef i.R. Dr. Herbert Loebenstein |
| Univ.Prof. Dr. Hans Schima Altpräsident des ÖJT |
| Univ.Prof. Dr. Erich Schinnerer Altpräsident des ÖJT |
| Univ.Prof. Dr.h.c.Dr. Fritz Schwind Altpräsident des ÖJT |
| Dr. Hellmuth Slaik Generaldirektor i.R. |
| Dr. Josef Stangelberger Sektonschef i.R. |
| Univ.Prof. Dr. Alfred Verdroß |
| Univ.Prof. Dr.h.c. Walter Wilburg |